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Privat vorsorgen
Lohnt sich eine fondsgebundene Rentenversicherung?


Aktualisiert am 30.05.2025Lesedauer: 6 Min.
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Ein Paar bei der Finanzberatung (Symbolbild): Experten raten, eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht zu kündigen. (Quelle: Andriy Popov/imago)
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Viele Menschen fürchten, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht. Deshalb sorgen sie privat vor – mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Doch funktioniert das?

Sicherlich hatten auch Sie schon einmal Kontakt zu einem Rentenberater, der für Ihre Altersvorsorge eine private Rentenversicherung im Angebot hatte. Häufig handelt es sich dabei um eine sogenannte fondsgebundene Rentenversicherung. Das ist ein Fondssparplan "im Mantel" einer Rentenversicherung.

Doch welche Vorteile bringt die fondsgebundene Rentenversicherung? Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Und wie schlägt sich die Rentenversicherung steuerlich nieder? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Bei einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung zahlen Sie in einen Investmentfonds Geld ein – entweder monatlich, pro Quartal oder einmalig eine große Beitragssumme. Die Fondsgesellschaft legt Ihre Einzahlung dann anteilig in verschiedene Anlageklassen am Kapitalmarkt an, etwa in Aktien, Anleihen, Rohstoffe wie Gold oder Immobilienfonds.

Die Idee dahinter: Durch steigende Aktienkurse, Zinsen oder Preise wächst die Summe des Geldes – auf lange Sicht. Vertragslaufzeiten von 20 oder 30 Jahren sind üblich. Nach dieser Ansparphase, meist mit Rentenbeginn, können Sie sich Ihr Erspartes auszahlen lassen – als Einmalbetrag oder in Form einer monatlichen Rente. Lesen Sie hier mehr dazu, was Ihnen Investmentfonds bringen.

Gut zu wissen

Verträge der fondsgebundenen Rentenversicherung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können auch als Riester-Rente laufen. In diesem Fall wird Ihr Sparaufwand staatlich gefördert. Die Riester-Rente kann sich unter Umständen für Sie lohnen – häufig jedoch nicht. Lesen Sie hier mehr dazu.

Welche Vor- und Nachteile hat eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Vorteile:

  • Chancen auf höhere Renditen: Sie profitieren von steigenden Kursen bei Aktien, Immobilien oder Rohstoffen. Die Rendite kann bis zu etwa 6 Prozent pro Jahr betragen, ist aber nicht garantiert.
  • Flexibilität: Oft können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder senken und den Fonds wechseln – manchmal sogar kostenlos.
  • Kapitalmarktbeteiligung: Sie werden Miteigentümer an den Anlageklassen, was langfristig zu einem Vermögensaufbau führen kann.
  • Steuerliche Vorteile: Während der Ansparphase fallen keine Steuern an, und bei Auszahlung gibt es je nach Vertragsart und Zeitpunkt steuerliche Vergünstigungen.

Nachteile:

  • Keine Garantierente: Anders als bei klassischen Rentenversicherungen gibt es in der Regel keinen garantierten Mindestbetrag.
  • Kostenfallen: Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten können Ihre Rendite stark schmälern, insbesondere in den ersten Jahren.
  • Marktrisiko: Wertverluste bei Fonds können Ihre Rentenauszahlung mindern, und der Rentenfaktor kann sich verändern. Dieser gibt an, wie hoch Ihre monatliche Rente pro 10.000 Euro sein wird.
  • Komplexität: Kosten- und Vertragsbedingungen sind oft schwer verständlich, das Basisinformationsblatt (BIB) bietet nicht immer klare Transparenz.
  • Eingeschränkte Verfügbarkeit: Einige Produkte haben lange Laufzeiten und erschwerte Kündigungsmöglichkeiten.
  • Todesfallregelungen können teuer sein: Hinterbliebenenrenten sind oft mit hohen Zusatzkosten verbunden.
Renditerechner: Rendite einfach berechnen
Berechnung
Endkapital11.487
Zinsen1.487

Für wen eignet sich eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Am ehesten lohnt sich die fondsgebundene Rentenversicherung für jüngere Menschen, die Kursschwankungen besser aussitzen können. Sie eignet sich besonders für Sparer, die zwar am Kapitalmarkt vorsorgen wollen, sich aber nicht selbst um Fondsmanagement oder Anlagestrategien kümmern möchten.

Wer hohe Flexibilität und Mitgestaltung wünscht, kann von den Anpassungsmöglichkeiten profitieren. Wichtig ist ein Vergleich verschiedener Anbieter, um ein gutes Verhältnis von Kosten, Risiko und Renditechancen zu finden. ETF-basierte Rentenversicherungen sind hier häufig eine günstigere Alternative bei vergleichbarer Rendite.

So berechnen Sie Ihre Rente

Ihre monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital berechnen Sie mit dem Rentenfaktor:
Rentenfaktor x angespartes Kapital / 10.000 Euro
Beispiel: Bei 100.000 Euro Kapital und einem Rentenfaktor von 30 ergibt sich eine monatliche Rente von 300 Euro pro 10.000 Euro, also insgesamt 3.000 Euro.

Welche Kosten kommen bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung auf Sie zu?

Bei den Gebühren müssen Sie zwischen zwei verschiedenen Kostenarten unterscheiden. Denn zum einen verlangt die Versicherungsgesellschaft eine laufende Gebühr von Ihnen – dafür, dass sie die Versicherung verwaltet und Sie als Kunden betreut.

Zum anderen fallen beim Abschluss einiger Rentenversicherungen zusätzlich Kosten an. Deshalb sollten Sie darauf achten, sogenannte Netto-Policen abzuschließen. Bei diesen gibt es keine Abschlusskosten.

Auch die Fondsgesellschaft behält einen Teil Ihres Anlagegeldes ein – dafür, dass ein Manager von ihr den Fonds verwaltet und die Anlageobjekte für Sie kauft. Deshalb sind Rentenversicherungen auf Basis eines sogenannten ETFs, auch Indexfonds genannt, deutlich günstiger.

ETFs sind spezielle Aktienfonds, die einen Aktienindex wie den Dax nachbilden, indem sie die Aktien des Index nachkaufen. Einen Fondsmanager müssen Sie hier nicht bezahlen.

Fragen Sie bei den Kosten nach

Seit 2017 müssen Versicherer Ihnen bei Altersvorsorgeprodukten wie einer fondsgebundenen Rentenversicherung ein sogenanntes Basisinformationsblatt (BIB) aushändigen, das die verschiedenen Kostenarten für Sie aufschlüsseln soll. Allerdings ist die Lesart dieses Dokuments nicht immer ganz einfach.

Meist wird angegeben, wie verschiedene Kosten für eine bestimmte Laufzeit der Versicherung pro Jahr die Rendite mindern. Manchmal geben Versicherer auch absolute Euro-Beträge unter der Annahme einer bestimmten Beitragssumme pro Jahr an. Insbesondere die Gebühren, die beim Abschluss des Vertrags anfallen und Ihre Einzahlungen in den ersten Jahren stark mindern, werden oft nicht separat ausgewiesen.

Tipp: Fragen Sie gezielt nach Abschlusskosten und laufenden Verwaltungskosten. Und rechnen Sie im Zweifel selbst nach: Multiplizieren Sie dafür Ihre jährlichen Einzahlungen mit der geplanten Laufzeit des Vertrags und vergleichen Sie diesen Betrag mit dem Ertrag aus der Beispielrechnung, die Ihnen der Versicherer vorlegt. Die Differenz daraus sind die Kosten.

Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, vergleichen Sie am besten diese Ergebnisse und suchen Sie nach einem vergleichsweise günstigen Vertrag.

Einmalbetrag oder monatliche Zahlungen: Wie kann ich mir die Rente auszahlen lassen?

Sie können in der Regel zwischen zwei möglichen Auszahlungen wählen: Entweder lassen Sie sich die Zahlungen als monatliche Leibrente auszahlen – oder als Einmalbetrag. Das wird steuerlich unterschiedlich behandelt.

Achten Sie in jedem Fall darauf, sich das sogenannte Kapitalwahlrecht vertraglich zu sichern. Nur dann können Sie sich kurz vor Rentenbeginn zwischen den beiden Auszahlmöglichkeiten entscheiden. Wählen können Sie meist noch bis zu drei Monate vor Rentenbeginn.

Welche Steuern muss ich zahlen?

Während der gesamten Phase des Ansparens fallen keine Steuern an. Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz greift erst bei der Auszahlung – aber nur auf den Teil, den Sie erwirtschaftet haben, also den Ertrag. Und selbst dieser wird nicht voll besteuert. Wie hoch der Anteil des Ertrages ist, auf den Steuern anfallen, hängt von der Auszahlungsart der Rente ab.

  • Einmalzahlung: Wenn Sie mindestens zwölf Jahre einbezahlt und sich die Rente erst nach Ihrem 62. Lebensjahr auszahlen lassen, fällt lediglich auf die Hälfte der Erträge Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz an.
  • Monatliche Leibrente: Hier hängt der Anteil des Ertrages, auf den Ihr Einkommenssteuersatz anfällt, von dem Alter ab, mit dem Sie sich die Fondsrente auszahlen lassen.
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Bei einer privaten Rentenversicherung, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, zahlen Sie in der Regel gar keine Steuern auf die Erträge. Wenn Sie Ihre Rentenversicherung vorher kündigen oder verkaufen, kommt es darauf an, wann Sie den Vertrag geschlossen haben:

  • Verträge vor 2005: Diese sind bei einer Kündigung steuerfrei.
  • Verträge ab 2005: Hier gelten dieselben Regeln wie bei der Besteuerung des Einmalbetrages, also 50 Prozent des Ertrages wird mit Ihrem Einkommenssteuersatz besteuert.

Sie sollten sich jedoch gut überlegen, ob Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen möchten. Denn möglicherweise fahren Sie damit Verluste ein.

Was passiert mit der fondsgebundenen Rentenversicherung im Todesfall?

Im Todesfall sind die Leistungen aus der Privatrente in der Regel nicht verloren. Man unterscheidet drei Möglichkeiten, wie die Zahlungen dann geregelt sind. Es kommt auch darauf an, ob jemand stirbt, während noch angespart wird oder während die Rente bereits gezahlt wurde.

  • Beitragsrückgewähr: Sollte der Versicherungsnehmer vor dem Rentenbeginn sterben und wurde eine sogenannte Beitragsrückgewähr vereinbart, erhält die bezugsberechtigte Person, beispielsweise der Ehepartner, die vertraglich vereinbarten Zahlungen aus der fondsgebundenen Rentenversicherung. Sollte eine solche Person nicht benannt sein, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass.
  • Rentengarantiezeit: Stirbt der Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn, wird die vereinbarte Versicherungsleistung an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt – oder sie fällt in den Nachlass. Das gilt aber nur, wenn Sie eine sogenannte Garantiezeit mit dem Versicherer vereinbart haben, zum Beispiel 10 oder 15 Jahre. Bis zum Ende der Garantiezeit erhält die bezugsberechtigte Person dann die Versicherungszahlungen.
  • Hinterbliebenenrente: Sie können mit der fondsgebundenen Rentenversicherung auch eine private Hinterbliebenenrente abschließen, um eine mitversicherte Person bis zu ihrem Tod abzusichern. Hierfür bezahlen Sie jedoch häufig einen hohen Preis – und auch diese Kosten lohnen sich vor Vertragsschluss zu vergleichen.

Kann ich meine fondsgebundene Rentenversicherung auch kündigen?

Ja, das können Sie. Allerdings empfehlen Experten das nicht. Der Grund: Dadurch verlieren Sie in der Regel Geld – gerade, wenn Sie den Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss kündigen wollen.

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Das liegt daran, dass Sie nur den sogenannten Mindestrückkaufswert zurückbekommen. Der Rückkaufswert ist der angesparte Betrag mitsamt möglichen Erträgen. Allerdings werden die Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen, die in den ersten Jahren besonders ins Gewicht fallen. Auch Steuern fallen auf den Rückkaufswert an – sogar Abgeltungssteuer samt Soli, wenn der Vertrag noch keine zwölf Jahre läuft (siehe oben).

Deshalb raten Experten, einen Rentenversicherungsvertrag beitragsfrei zu stellen. Dann behalten Sie den Versicherungsschutz, müssen aber keine Beiträge zahlen.

Sie können auch Ihren Rentenversicherungsvertrag verkaufen – an einen sogenannten Versicherungsankäufer. Davor sollten Sie sich aber informieren, wie hoch der Rückkaufswert ist, um einen höheren Preis zu erzielen.

Fazit

Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor allem jungen Sparern die Chance auf eine höhere Rendite durch Kapitalmarktanlage mit einer gewissen Sicherheit und Flexibilität. Allerdings sind die Kosten und Risiken nicht zu unterschätzen – eine gründliche Prüfung der Vertragsbedingungen ist unerlässlich.

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Eine attraktive Alternative stellen ETF-basierte Rentenversicherungen dar: Sie sind meist günstiger und bieten ähnliche Renditechancen. Noch kostengünstiger und flexibler sind direkte Fonds- oder ETF-Sparpläne, die allerdings steuerlich weniger begünstigt sind.

Wer sich also selbst um die Geldanlage kümmern kann, findet mit ETFs eine einfache, transparente und günstige Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • Stiftung Warentest
  • einfach-rente.de
  • rente.com
  • gansel-rechtsanwaelte.de
  • versicherungenmitkopf.de
  • Verbraucherzentrale
  • finanzen.de
  • volders.de
  • gevestor.de

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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