Dienstenthebung trotz Freispruch Ehemalige Bremer BAMF-Leiterin scheitert vor Gericht

Vor einer Strafkammer wurde sie freigesprochen, das Verwaltungsgericht urteilte jedoch gegen sie: Deshalb beschäftigt der vermeintliche BAMF-Skandal bis heute die Justiz.
Das Bremer Verwaltungsgericht hat die vorläufige Dienstenthebung der ehemaligen Leiterin der BAMF-Außenstelle (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in Bremen bestätigt. Die Entscheidung wurde am Montag bekannt gegeben.
Sieben Jahre nach dem Skandal um angeblich falsche Asylentscheidungen in Bremen ist die Disziplinarklage gegen die frühere Amtsleiterin weiterhin aktuell. Das Gericht wies den Antrag der Frau ab, ihre Dienstenthebung und die Kürzung ihrer Besoldung aufzuheben. Nach Angaben des Gerichts sei es "überwiegend wahrscheinlich", dass sie aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde.
BAMF-Präsident reicht Klage gegen Bremer Leiterin ein
Die Maßnahme erfolgte, nachdem der Präsident des BAMF im August eine Disziplinarklage eingereicht hatte. Die Vorwürfe betreffen Verstöße gegen das Dienstrecht, darunter die Annahme von Belohnungen und vertrauenswürdige Amtsführung.
Der angebliche Skandal von 2018 führte zu einer umfassenden Prüfung, wobei viele Vorwürfe letztlich widerlegt wurden. Dennoch musste sich die ehemalige Leiterin vor Gericht verantworten. Der Prozess endete aufgrund geringer Schwere mit einer Geldauflage. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie hier.
Das Bremer Verwaltungsgericht bleibt zuständig für die endgültige Entscheidung über den Beamtenstatus der Frau. Diese steht noch aus, und eine Beschwerde gegen den Beschluss ist möglich.
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp
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